Anmietung einer eigenen Wohnung

ACHTUNG: Im Moment dürfen private Wohnungen nur in Härtefällen angemietet werden (die Entscheidung fällt das Sozialamt) oder wenn man sich die Wohnung durch Arbeit selber finanzieren kann. Auch hier muss erst die Erlaubnis des Sozialamtes eingeholt werden.

 

Die Stadt Sprockhövel ist für die Unterbringung zuständig. 

Es ist möglich, eine eigene Wohnung innerhalb von Sprockhövel - auch auf eigenen Namen - anzumieten. Hierzu muss ein entsprechendes Angebotsformular durch den/die zukünftige Vermieter/die Vermieterin ausgefüllt werden.

Das Mietangebot wird durch das Sozialamt (Frau Nachtigall) der Stadt Sprockhövel geprüft, die sich dann auch um die die Vertragsformalitäten kümmert. Die Flüchtlingsbeauftragten der Stadt Sprockhövel (Sarah Biet-Sayah und Michael Bergediek) helfen dabei. Auch größere Wohnungen sind zu mehreren Personen anmietbar. Mietkautionen und Genossenschaftsbeiträge können vom Sozialamt vorfinanziert werden und werden dann im Rahmen eines Darlehens in Raten an das Sozialamt abbezahlt.

 

Checkliste "Umzug in eine eigene Wohnung"

Checkliste "Umzug in eine eigene Wohnung" - Wichtige Informationen zum Bezug einer eigenen Wohnung

 

Energiesparen

Tipps zum Energiesparen

 

Mülltrennung

Mülltrennung - Wichtige Informationen zur Mülltrennung

 

Werkzeug ausleihen

Die Flüchtlingshilfe Sprockhövel verleiht Werkzeug zum Auf- und Abbau von Möbeln. Dieses kann für maximal 4 Werktage kostenlos ausgeliehen werden.

Welches Werkzeug aktuell verfügbar ist, lässt sich hier einsehen:

Werkzeugausleihe Flüchtlingshilfe Sprockhövel